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ArbG Ulm, 08.10.1999 - 6 Ca 24/99 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 08.10.1999 - 6 Ca 24/99
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2000 - 3 Sa 4/00
- BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Rückabwicklung nach einem Statusurteil
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2000 - 3 Sa 4/00 - zum Teil aufgehoben und auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 8. Oktober 1999 - 6 Ca 24/99 - zum Teil abgeändert. - LAG Baden-Württemberg, 21.09.2000 - 3 Sa 4/00
Rückzahlung von Honorar - Kein Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 08.10.1999 -- 6 Ca 24/99 -- wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte/Widerkläger Zinsen erst ab 01.01.1999 beanspruchen kann.Das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm -Kammern Ravensburg- vom 8.10.1999 -6 Ca 24/99- wird wie folgt abgeändert und im Kostenpunkt aufgehoben.